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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Fahrzeugschaden

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Der Fahrzeugschaden stellt bei den meisten Verkehrsunfällen die größte Schadensposition dar.

Bei der Regulierung des Fahrzeugschadens ist zu klären, wie dieser festgestellt werden soll. Üblicherweise erfolgt dies durch ein Sachverständigengutachten oder - bei geringen Schäden - durch einen Kostenvoranschlag.

Steht die Höhe des Fahrzeugschadens und die Eintrittspflicht des Schädigers oder der Vollkasko-Versicherung fest, sollte entschieden werden, wie der Schaden abgerechnet werden soll: Anhand einer Reparaturrechnung (konkrete Abrechnung) oder anhand eines Gutachtens oder Kostenvoranschlages (fiktive Abrechnung).

Außerdem ist zu prüfen, ob im jeweiligen Fall auf der Basis der Reparaturkosten oder auf Totalschadensbasis abzurechnen ist: Reparaturkosten oder Totalschaden?  

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