Verkehrspsychologische Beratung – Ablauf, Bedeutung und rechtliche Grundlagen
Die verkehrspsychologische Beratung ist eine im Straßenverkehrsgesetz (§ 2a Abs. 7 StVG) geregelte Maßnahme. Sie kann Fahranfängern in der Probezeit nach weiteren Verkehrsverstößen empfohlen werden – die Teilnahme ist freiwillig und bringt in der Regel keine unmittelbaren Vorteile.


