LG Osnabrück: Nutzungsausfallentschädigung über 6 Monate bei verzögerter Schadensregulierung
Wenn die Versicherung zögert – und der Geschädigte nicht zahlen kann In einer aktuellen Entscheidung vom 05.03.2025 (Az. 5 O 2598/24) hat das Landgericht Osnabrück einem Unfallgeschädigten eine Nutzungsausfallentschädigung für volle 196 Tage zugesprochen –… mehrLG Osnabrück: Nutzungsausfallentschädigung über 6 Monate bei verzögerter Schadensregulierung