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Nierenerkrankungen und Kraftfahreignung

 Zur der Frage, inwieweit sich Nierenerkrankungen auf die Kraftfahreignung auswirken, verhält sich Nr. 10 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung.

Im Falle einer schweren Niereninsuffizienz mit erheblichen Beeinträchtigungen liegt für alle Fahrerlaubnisklassen keine Fahreignung vor.

Bei einer Niereninsuffizienz mit Dialysebehanldung liegt für die Fahrerlaubnisklassen A, A1, B, BE, M, S, L, T Fahreignung vor, wenn keine Komplikationen oder Begleiterkrankungen vorliegen. Auch für andere Fahrerlaubnisklassen kann ausnahmsweise die Fahreignung bejaht werden, wobei ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle sowie Nachuntersuchungen erforderlich sind.

Nach einer erfolgreichen Nierentransplantation und Wiederherstellung der normalen Nierenfunktion wird Fahreignung bejaht, wobei jedoch ärztliche Betreuung und Kontrolle sowie jährliche Nachuntersuchungen erforderlich sind.