Fahrverbot bei groben Pflichtverletzungen nach § 25 StVG
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG wird bei groben Pflichtverletzungen im Straßenverkehr verhängt. Welche Verstöße als grob gelten und wann Ausnahmen möglich sind, lesen Sie hier.
Die Beiträge beschreiben verschiedene Möglichkeiten, ein Fahrverbot zu vermeiden oder abzuschwächen. Es werden mehrere Ansätze vorgestellt, darunter das Absehen vom Fahrverbot durch Erhöhung der Geldbuße, Teilnahme an Nachschulungen, oder das Vorliegen unzumutbarer Härten. Zudem wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten eingegangen, wie z.B. die Schonfrist bei Fahrverboten oder der sogenannte Mitzieheffekt. Ziel ist es, durch rechtliche Argumente die Verhängung eines Fahrverbots zu verhindern oder zu mildern.
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG wird bei groben Pflichtverletzungen im Straßenverkehr verhängt. Welche Verstöße als grob gelten und wann Ausnahmen möglich sind, lesen Sie hier.
Ein Fahrverbot kann im Einzelfall auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden – etwa bei Traktoren, Müllwagen oder Rettungsfahrzeugen. Welche rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, zeigt dieser Beitrag.
Die Viermonatsfrist nach § 25 Abs. 2a StVG ermöglicht es bestimmten Verkehrsteilnehmern, ein Fahrverbot bis zu vier Monate nach Rechtskraft der Entscheidung anzutreten. Diese gesetzliche Schonfrist gilt jedoch nur für Ersttäter und setzt voraus, dass der Führerschein rechtzeitig in amtliche Verwahrung gegeben wird. Was es mit dem sogenannten privilegierten Fahrverbot auf sich hat, für wen die Regelung gilt und worauf Betroffene unbedingt achten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Ein Fahrverbot kann im Strafrecht als Nebenstrafe nach § 44 StGB angeordnet werden – oft mit weitreichenden Folgen für Beruf und Alltag. Erfahren Sie, wann ein Fahrverbot droht, wie es sich von der Entziehung der Fahrerlaubnis unterscheidet und welche Verteidigungsstrategien es gibt, um diese Maßnahme zu vermeiden oder abzumildern.
Die Vollstreckung eines Fahrverbots aus einer Bußgeldentscheidung erfolgt durch die zuständige Bußgeldstelle oder Staatsanwaltschaft. Während Ersttäter unter bestimmten Voraussetzungen eine 4-Monatsfrist nutzen können, um den Zeitpunkt des Fahrverbots selbst zu bestimmen, gilt für Wiederholungstäter das sofortige Inkrafttreten. Wer seinen Führerschein nicht fristgerecht abgibt, riskiert eine Beschlagnahme und zusätzliche Kosten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Vollstreckung von Fahrverboten und wie Sie mögliche Fallstricke vermeiden können.
Gemäß § 25 Abs. 1 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) kann ein Fahrverbot für die Dauer von bis zu drei Monaten verhängt werden, wenn der Fahrer eine „beharrliche Pflichtverletzung“ begangen hat. I. Der rechtliche Rahmen von §… mehrFahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzungen
Ein Fahrverbot lässt sich unter bestimmten Bedingungen vermeiden – etwa durch eine spürbar erhöhte Geldbuße. Wann Gerichte davon absehen können, erklärt dieser Beitrag.
Wer ein drohendes Fahrverbot umgehen möchte, kann durch freiwillige Nachschulungen oder verkehrspsychologische Maßnahmen Chancen auf Milderung schaffen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen.
In bestimmten Fällen kann trotz Geschwindigkeitsüberschreitung vom Fahrverbot abgesehen werden – etwa bei fehlender abstrakter Gefährdung, d.h. wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass ein Verkehrsteilnehmer gefährdet werden könnte.
Wenn Messpersonen die für sie geltenden Verwaltungsvorschriften zur Geschwindigkeitsmessung nicht beachten, kann dies im Einzelfall zu einem Absehen vom Fahrverbot führen.