Zum erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts ein Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zu stellen. Für die Bearbeitung des Antrages fallen Gebühren um die 50,– € an.
Der Antrag muss bei der Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Es ist regelmäßig ein persönliches Erscheinen erforderlich. Der Antrag sollte frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.
Folgende Unterlagen und Informationen sind einzureichen:
- Personalausweis oder Pass
- Lichtbild (Biometrisches Foto)
- Angabe der Fahrschule
- Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort (Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T)
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre (Für die Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L oder T)
- Bescheinigung über Ausbildung in Erster Hilfe (Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens, nicht älter als 2 Jahre (Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung, nicht älter als 1 Jahr (Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Funktions- und Leistungstest, nicht älter als 1 Jahr (Für die Klassen D, D1, DE, D1E)
- Führungszeugnis (Für die Klassen D, D1, DE, D1E)