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Verkehrspsychologische Beratung – Ablauf, Bedeutung und rechtliche Grundlagen

Verkehrspsychologische Beratung

Die verkehrspsychologische Beratung richtet sich insbesondere an Fahranfänger in der Probezeit, die durch Verkehrsverstöße auffällig geworden sind.


Worum geht es in einer verkehrspsychologischen Beratung?

Die verkehrspsychologische Beratung ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme gemäß § 2a Abs. 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG), die vor allem in der Probezeit zum Einsatz kommt. Sie zielt darauf ab, die persönliche Einstellung zum Straßenverkehr zu reflektieren und die Bereitschaft zu fördern, künftig verantwortungsbewusster am Verkehrsgeschehen teilzunehmen.
Teilnehmer sollen lernen, Risikoverhalten zu erkennen, Fehlverhalten zu analysieren und dieses langfristig zu vermeiden. Anders als bei einer MPU handelt es sich bei der Beratung nicht um eine Prüfung, sondern um eine unterstützende Maßnahme zur Einsicht und Verhaltensänderung.

Wann wird eine verkehrspsychologische Beratung empfohlen?

Fahranfänger in der Probezeit erhalten eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung, wenn sie

nach einem ersten A-Verstoß und der Teilnahme an einem Aufbauseminar

erneut einen A-Verstoß oder

zwei B-Verstöße begehen.

Diese Empfehlung erfolgt schriftlich durch die Fahrerlaubnisbehörde. Die Teilnahme ist freiwillig.

Was beinhaltet eine verkehrspsychologische Beratung?

Die Inhalte einer verkehrspsychologischen Beratung sind individuell und orientieren sich an den persönlichen Voraussetzungen des Teilnehmers. Der Ablauf ist jedoch gesetzlich in § 38, § 71 FeV sowie Anlage 12 geregelt. Grundsätzlich besteht die Beratung aus:
drei bis vier Einzelgesprächen mit einem amtlich anerkannten Diplom-Psychologen,
einer Gesamtdauer von mindestens vier Stunden, einschließlich Vor- und Nachbereitung,
einer zeitlichen Begrenzung auf mindestens 14 Tage und höchstens vier Wochen zwischen erstem und letztem Termin.
Ziel der Gespräche ist es, die Hintergründe für das Verhalten im Straßenverkehr zu beleuchten. Dazu gehören beispielsweise:
persönliche Stressfaktoren wie Zeitdruck oder emotionale Belastungen,
Risikoeinschätzung und Selbstwahrnehmung im Straßenverkehr,
Reflexion der eigenen Lebensführung und deren Einfluss auf das Fahrverhalten.
Auf Wunsch oder bei besonderem Bedarf kann die Beratung auch praktische Elemente wie Fahrverhaltensbeobachtungen beinhalten. Ein verkehrspsychologisches Gutachten wird dabei nicht erstellt.
Zum Abschluss erhält der Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden kann – ohne Prüfung oder Bewertung des Erfolgs.

Was ist für die Teilnahme notwendig?

Um an der verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, sind folgende Unterlagen mitzubringen:

gültiger Personalausweis oder Reisepass,

ein aktueller Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER),

Zahlungsnachweis über das Beratungsentgelt (z. B. Überweisungsbeleg).

Zudem wird ein Beratungsvertrag zwischen Teilnehmer und Psychologen geschlossen. Darin wird u. a. die Vertraulichkeit der Gespräche geregelt. Auch können darin Verhaltensregeln festgelegt werden, etwa das Erscheinen in nüchternem Zustand oder die fristgerechte Zahlung.

Was kostet eine verkehrspsychologische Beratung?

Die Teilnahme an der Beratung ist freiwillig und kostenpflichtig. Die Kosten betragen durchschnittlich ca. 300 Euro, können aber je nach Anbieter und Leistungsumfang variieren. Zusätzliche Leistungen wie Fahrproben oder längere Beratungseinheiten können den Preis erhöhen.

Verkehrspsychologische Beratung außerhalb der Probezeit

Auch außerhalb der Probezeit kann eine verkehrspsychologische Beratung sinnvoll sein, insbesondere als Teil der Vorbereitung auf eine MPU. In diesem Fall handelt es sich jedoch nicht um eine Maßnahme nach § 2a StVG, sondern um eine freiwillige Maßnahme im Rahmen der MPU-Vorbereitung.

Diese Kurse werden in der Regel von Verkehrspsychologen mit entsprechender Qualifikation durchgeführt, sind jedoch nicht amtlich anerkannt – ein Unterschied zur Beratung für Fahranfänger.

Die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ist seit dem 01.05.2014 auch nicht mehr mit einem Punkterabatt verbunden. Bis dahin bestand die Möglichkeit, durch die Teilnahme 2 Punkte im Verkehrszentralregister abzubauen. Mit der Umstellung des Punktesystems auf das Fahreignungsregister ist diese Möglichkeit entfallen.


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