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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

"Vorfahrt gewähren" gilt bis zum vollständigen Verlassen der Kreuzung

Bewertung: 5 / 5

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Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 27.05.14 (VI ZR 279/13) ausgeführt, dass die Vorfahrt im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen so lange gilt, bis das vorfahrtberechtigte Fahrzeug den Kreuzungsbereich vollständig verlassen hat.

Im Streitfall ging es um eine Verkehrssituation an einer Kreuzung mit einer nach links abknickenden Vorfahrtsstraße. Der Verlauf der Straße war auf der Kreuzung durch gestrichelte Linien markiert. Ein Busfahrer befuhr diese Straße. Im Bereich der Kreuzung verließ er den durch die gestrichelten Linien markierten Bereich, um eine neben der Fahrbahn befindliche Bushaltestelle anzufahren.  Der Unfallgegner befuhr eine wartepflichtige Straße und wollte nach links in die Vorfahrsstraße einbiegen. Der Busfahrer hatte den durch die gestrichelten Linien markierten Bereich der Vorfahrtsstraße bereits verlassen, als es zu Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen kam.

Der BGH stellte fest, dass der Bus Vorfahrt hatte, auch wenn er die fahrbahnbegrenzende Linie verlassen hatte. Wenn ein Fahrer nicht dem Verlauf einer nach links abknickenden Vorfahrtsstraße folgt, sondern geradeaus weiterfährt,  hat er im gesamten Kreuzungsbereich Vorfahrt gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen.

Die Betriebsgefahr des Busses war in diesem Fall gegenüber der des PKW nicht erhöht, weil die größere Masse des Busses sich nicht auf den Unfallhergang ausgewirkt hat.

VGH Baden-Württemberg zum Abstinenznachweis bei Drogenkonsum

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Der Konsum harter Drogen (d.h. Drogen gemäß dem Betäubungsmittelgesetz, außer Cannabis) führt gemäß der Anlage 9.1. zur Fahrerlaubnisverordnung regelmäßig zum Verlust der Fahreignung. Dabei kommt es nicht darauf an, ob ein- oder mehrmaliger Konsum vorliegt oder ob unter Drogeneinfluß ein Kraftfahrzeug geführt wurde. Die Fahreignung wird allein durch Zeitablauf nicht automatisch wiederhergestellt, sondern muss durch einen Abstinenznachweis und ggf. durch eine MPU belegt werden. Somit kann die Fahrerlaubnisbehörde auch nach mehreren Jahren ohne weiteres die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sie von einem Drogenkonsum Kenntnis erhält. Die Abstinenz muss durch ein anerkanntes Drogenscreening belegt werden können, bloße Behauptungen genügen nicht.

Diese Auffassung wurde vom Baden-Württembergischen VGH in seinem Beschluss vom 07.04.14 bestätigt. Der VGH weist dabei ausdrücklich darauf hin, dass er die Auffassung des Bayerischen VGH nicht teilt, wonach ein Jahr nach dem Tag, den der Betroffene als Beginn der Abstinenz genannt hat, nicht mehr von einer weiterhin bestehenden Fahrungeeignetheit ausgegangen werden dürfe. Nach Auffassung des Baden-Württembergischen VGH ist in jedem Fall - auch nach mehreren Jahren - ein anerkannter Abstinenznachweis zu erbringen.

Rücksichtsloses Zuparken ohne Behinderungsabsicht ist keine Nötigung

Bewertung: 5 / 5

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Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt hatte einen Angeklagten unter anderen wegen einer Nötigung (§ 240 StGB) verurteilt, weil er seinen Kleintransporter so dicht hinter einem PKW geparkt hatte, dass dessen Fahrerin nicht ausparken konnte und nach Rückkehr zu ihrem Fahrzeug etwa 12 Minuten auf den Angeklagten warten musste. Das Brandenbugische Oberlandesgericht ließ die Verurteilung wegen Nötigung entfallen. Eine Nötigung setzt voraus, dass der Täter zielgerichtet auf sein Opfer einwirkt, um dieses zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Hieran fehlt es, wenn der Täter die Behinderung anderer lediglich billigend in Kauf nimmt. (Brandenburgisches OLG, Beschluss vom 25.10.12).

 

AG Kehl zur Verkürzung der Sperrfrist nach Aufbauseminar

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Wenn die Fahrerlaubnis durch eine strafgerichtliche Entscheidung entzogen wird, setzt das Gericht zusammen mit der Entziehung eine Sperrfrist fest, innerhalb derer die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis erteilen darf. Die Sperrfrist kann auf Antrag vorzeitig verkürzt werden wenn neue Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Verurteilte nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist. Von dieser Möglichkeit, schneller wieder zu einer Fahrerlaubnis zu gelangen, wird nach meiner Einschätzung zu selten Gebrauch gemacht. Das Amtsgericht Kehl hat in einem Beschluss vom 21.03.14 ausgeführt, dass bereits eine erfolgreiche Teilnahme an einem Aufbauseminar und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Fahrerlaubnisbehörde ausreichen kann, um die Sperrfrist aufzuheben.

Ein weiteres Amtsgericht hält eine Poliscan-Messung für unverwertbar

Bewertung: 4 / 5

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Nach den Amtsgerichten Dillenburg, Aachen,  Herford und Berlin-Tiergarten ist nun auch das Amtsgericht Königs Wusterhausen in seinem Urteil vom 09.08.13 zu dem Ergebnis gelangt, dass im dort zu entscheidenen Fall eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Meßgerät Poliscan Speed unverwertbar sei. Das Gericht schließt sich dabei den Ausführungen der Amtsgerichte Dillenburg und Berlin-Tiergarten an und bemängelt, dass eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle des Meßwerts nicht möglich sei.

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