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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Negatives MPU-Gutachten kann verwertet werden

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Manche Begutachtungsstellen für Fahreignung bieten dem Fahrerlaubnisbewerber an, ein von ihnen erstelltes medizinisch-psychologisches Gutachten direkt an die Fahrerlaubnisbehörde zu senden. Für den Bewerber ist das wenig ratsam wenn das Gutachten negativ für ihn ausfällt. Denn dann wird die Behörde den Bewerber voraussichtlich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufen.

Überläßt der Bewerber der Behörde ein medizinisch-psychologisches Gutachten, kann diese das Gutachten ohne weiteres zur Beurteilung der Fahreignung des Bewerbers verwerten. Auf die Frage, ob die Anordnung des Gutachens überhaupt rechtmäßig war, kommt es dann nicht mehr an. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 10.10.13 nochmals bestätigt.

Fahrerlaubnisbewerber sollten daher genau prüfen, ob es sinnvoll ist, ein negatives Gutachten der Behörde zur Kenntnis zu geben.

Nach einer Fahrt mit 1,6 Promille kann MPU auch für Radfahrer angeordnet werden

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Ab 1,6 Promille Blutalkohol gilt ein Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig.  Den meisten Verkehrsteilnehmern ist bekannt, dass wegen eines solchen Vorfalls die Fahrerlaubnis entzogen werden kann und eine Wiedererteilung nur nach einer erfolgreich bestandenen Begutachtung einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (MPU) erfolgen kann. Weniger bekannt ist, dass die Fahrerlaubnisbehörde von dem Verkehrsteilnehmer auch dann die Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens verlangen kann, wenn er keinnen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt hat. Bringt er das Gutachten nicht fristgerecht bei oder fällt die Begutachtung negativ aus, kann die Behörde ihm das Fahrradfahren im öffentlichen Straßenverkehr untersagen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20.06.13 nochmals bestätigt. Zuwiderhandlungen könnten nach § 24 StVG mit Geldbußen bis maximal 2.000,-- € geahndet werden.

VG Berlin: Fahrerlaubnis kann auch wegen zahlreicher Parkverstöße entzogen werden

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Die Fahrerlaubnis kann nicht nur wegen Ordnungswidrigkeiten, die mit Punkten im Verkehrszentralregister verbunden sind, entzogen werden, sondern auch wegen zahlreicher Verstöße unterhalb der Punktegrenze. Auch Parkverstöße können für die Beurteilung der Fahreignung aussagekräftig sein, wenn sie sich über einen längeren Zeitraum derart häufen, dass dadurch nicht nur ein laxe Einstellung gegenüber das Abstellen des Kraftfahrzeugs regelnden Verkehrsvorschriften, sondern eine Gleichgültigkeit gegenüber Verkehrsvorschriften jedweder Art offenbar wird. Dies ist - im Sinne einer Faustformel - jedenfalls dann anzunehmen, wenn auf ein Jahr gesehen nahezu wöchentlich ein geringfügiger Verstoß anfällt. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in seinem Beschluss vom 10.09.12 ausgeführt.

OLG Hamm: Fahren bei drei Tage zurückliegendem THC-Konsum nicht ohne weiteres schuldhaft

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Nach § 24a Abs. 2 Satz 1 StVG begeht eine Ordnungswidrigkeit, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung von THC führt. Die Ordnungswidrigkeit kann vorsätzlich oder fahrlässig begangen werden. Fahrlässig handelt u.a. , wer die erforderliche Sorgfalt außer Acht läßt und deswegen nicht erkennt, dass er den Tatbestand verwirklicht. Konsumiert ein Verkehrsteilnehmer THC, muss er sich erkundigen, wie lange der Einfluss der Substanz auf seine Fahrtüchtigkeit anhält. Das Oberlandesgericht Hamm hatte einen Fall zu entscheiden, in dem ein Betroffener eines Bußgeldverfahrens sich dahin eingelassen hatte, er sei kein gewohnheitsmäßiger Konsument von THC. Er habe drei Tage vor Antritt einer Fahrt THC konsumiert und sei davon ausgegangen, dass der Wirkstoff sich in diesem Zeitraum vollständig abgebaut habe. Das Gericht führt in seinem Beschluss vom 21.01.13 aus, dass er nach dem derzeitigen Stand der Wissenschaft nicht mehr damit rechnen mußte, dass sein Drogenkonsum seine Fahrsicherheit noch beeinträchtigen könnte.

Nach Auffassung des Oberlandesgerichts muss allerdings mit sachverständiger Hilfe geklärt werden, ob angesichts der bei dem Betroffenen festgestellten, noch über dem Grenzwert von 1 ng/ml liegende THC-Konzentration, dessen letzter Cannabiskonsum bereits drei Tage vor dem hier in Rede stehenden Vorfall erfolgt sein kann.

Riegl FG21-P: Align-Test darf nicht an Leitpfosten durchgeführt werden

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Das Amtsgericht Biberach hat ein Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung eingestellt, die mit dem Lasermeßgerät Riegl FG21-P durchgeführt wurde. Der Meßbeamte hatte den vor Beginn der Messung erforderlichen Test der Visiereinrichtung (Align-Test) entgegen der Dienstanweisung an einem Leitpfosten vorgenommen. Das Gericht sah die Voraussetzungen eines standardisierten Meßverfahren deswegen nicht mehr als gegeben an und stellte das Verfahren ein (Amtsgericht Biberach, Beschluss vom 20.03.13 - 5 OW 25 Js 4052/13). 

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