Ein Fahrstreifenwechsel birgt immer ein gewisses Unfallrisiko. Besonders auf Autobahnen kommt es häufig zu Kollisionen, wenn ein Fahrzeug die Spur wechselt und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Gemäß § 7 Abs. 5 StVO darf ein Fahrstreifen nur gewechselt werden, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist. Daher trägt der Spurwechsler in der Regel die volle Haftung für einen Unfall.
Kommt es zu einem Auffahrunfall nach einem Spurwechsel, gilt der sonst übliche Anscheinsbeweis gegen den Auffahrenden nicht automatisch. Vielmehr bleibt die Hauptverantwortung beim Spurwechsler. Eine Mithaftung anderer Verkehrsteilnehmer kann jedoch infrage kommen, insbesondere bei überhöhter Geschwindigkeit oder unterlassener Reaktion auf einen erkennbaren Fahrstreifenwechsel.
Beim Einfahren auf eine Autobahn hat der fließende Verkehr grundsätzlich Vorrang. Allerdings muss dieser das Einfädeln ermöglichen. Ignoriert ein Fahrer das Einfahren erkennbar und verringert weder seine Geschwindigkeit noch weicht er nach links aus (sofern möglich), kann auch ihm eine Mithaftung angelastet werden.
Da Spurwechsel-Unfälle oft strittig sind, ist es wichtig, Beweise zu sichern. Fotos, Zeugenaussagen oder Dashcam-Aufnahmen können entscheidend sein.