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Rechtliches Gehör

OLG Brandenburg – Beschluss vom 24.04.25

Wird im Bußgeldverfahren durch das Amtsgericht eine Beweiserhebung zur Überprüfung der Richtigkeit einer Geschwindigkeitsmessung angeordnet, ohne später im Urteil auf das eingeholte Sachverständigengutachten einzugehen, und gleichzeitig von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen, verletzt dies den Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör und macht das Urteil widersprüchlich sowie rechtsfehlerhaft. Ein solcher Verstoß kann die Zulassung und den Erfolg der Rechtsbeschwerde rechtfertigen.