Gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße von nicht mehr als 250 € kann man sich – wenn nicht gleichzeitig ein Fahrverbot verhängt wurde – nur mit einem Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wehren. Dieser Antrag kann nur dann erfolgreich sein, wenn entweder:
- Eine Entscheidung zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung erforderlich ist, oder
- Es zur Aufhebung des Urteils wegen einer eindeutig festgestellten Versagung des rechtlichen Gehörs kommt.
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Versagung des rechtlichen Gehörs – wie es der Betroffene geltend gemacht hatte – nur dann als gegeben angesehen werden kann, wenn er alle ihm nach der konkreten Verfahrenslage zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat.
Sachverhalt
Gegen den Betroffenen war wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf eine Geldbuße von 200 € erkannt worden.
Mit seinem hiergegen gerichteten Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde rügte er die Versagung des rechtlichen Gehörs und beanstandet die Verletzung sachlichen Rechts. Er rügt namentlich, dass das Tatgericht sich mit seiner Angabe in der Hauptverhandlung, er habe einen Fahrtenschreiber im Wagen, nicht auseinandergesetzt habe.
Entscheidung des OLG Köln
Nach Auffassung des OLG Köln liegt keine Versagung des rechtlichen Gehörs vor, weil der Betroffene verpflichtet sei, alle ihm im konkreten Verfahren zustehenden Möglichkeiten – etwa durch (Hilfs-)Beweisanträge – zu nutzen, um auf die gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen. Wird diese Chance schuldhaft ungenutzt gelassen, könne daher nicht behauptet werden, dass ihm sein rechtliches Gehör verweigert wurde. Zudem solle die Regelung verhindern, dass eine vermeintliche Gehörsverletzung zu einer Verfassungsbeschwerde führt, da bereits auf fachgerichtlicher Ebene alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft werden müssen.
Was sollten Betroffene beachten?
- Prozessuale Möglichkeiten ausschöpfen:
Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, in der Hauptverhandlung sämtliche Beweisanträge – auch in hilfsweise vorgetragenen Fällen – zu stellen. Dies ist entscheidend, um später nicht dem Vorwurf ausgesetzt zu sein, Sie hätten Ihr rechtliches Gehör nicht vollständig wahrgenommen. - Rechtzeitig und umfassend reagieren:
Ein nicht gestellter Beweisantrag kann dazu führen, dass auch berechtigte Einwände nicht berücksichtigt werden. Es ist daher essenziell, sich frühzeitig und umfassend mit allen verfahrensrelevanten Fragestellungen auseinanderzusetzen.