Zum Inhalt springen
Startseite | Rechtsprechung | Rechtsprechung Verkehrsstrafrecht | Entscheidungen zur Trunkenheitsfahrt

Entscheidungen zur Trunkenheitsfahrt

Rechtsprechung zu § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr


Diverse Entscheidungen zu § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr:

  • AG Calw – Urteil vom 05.11.24: 1. Die vorsätzlich falsche Anzeige einer angeblich bevorstehenden Trunkenheitsfahrt eines anderen bei der Polizei über deren Festnetzanschluss ist allenfalls als Beleidigungsdelikt verfolgbar.
    2. Gegenstand der falschen Verdächtigung gem. §164 Abs. 1 StGB muss eine bereits unternommene Straftat bzw. entsprechende Amtspflichtverletzung sein.
    3. Ein missbräuchlicher Notruf im Sinn von §145 StGB setzt entweder einen entsprechenden Kommunikationsinhalt oder seine Absetzung über einen Notrufanschluss nach §164 TKG und NotrufV voraus.
  • OLG Hamburg – Beschluss vom 19.12.16: Fahrer eines „Segways“ sind mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig. Insoweit gilt der gleiche Grenzwert wie für Kraftfahrer.
  • OLG Hamm – Beschluss vom 16.02.12: 1. Das Vorliegen von vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr kann nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit geschlossen werden. 2. Bei hoher BAK muss das Gericht sich mit der Möglichkeit einer herabgesetzten Kritik- und Steuerungsfähigkeit und der dadurch bedingten Möglichkeit eines Nichterkennens der Fahruntüchtigkeit auseinandersetzen.