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Entscheidungen zur Trunkenheitsfahrt

Rechtsprechung zu § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr

 


Diverse Entscheidungen zu § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr:

  • OLG Hamburg – Beschluss vom 19.12.16: Fahrer eines „Segways“ sind mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille fahruntüchtig. Insoweit gilt der gleiche Grenzwert wie für Kraftfahrer.
  • OLG Hamm – Beschluss vom 16.02.12: 1. Das Vorliegen von vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr kann nicht bereits aus einer hohen Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit geschlossen werden. 2. Bei hoher BAK muss das Gericht sich mit der Möglichkeit einer herabgesetzten Kritik- und Steuerungsfähigkeit und der dadurch bedingten Möglichkeit eines Nichterkennens der Fahruntüchtigkeit auseinandersetzen.