- OLG Stuttgart – Beschluss vom 06.07.11: Der Tatbestand des § 22 Abs. 1 Nr. 3 Alt. 4 StVG (Kennzeichenmißbrauch) ist erfüllt, wenn ein Fahrer an seinem Kraftfahrzeug die Kennzeichenbeleuchtung ausschaltet, um anschließend mit seinem Kraftfahrzeug unerkannt davonfahren und eine Kontrolle durch ein ihn verfolgendes Polizeifahrzeug vereiteln zu können.