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Rechtsprechung

Entscheidungen zum Verkehrsrecht.

LG Osnabrück – Urteil vom 05.03.25

Zur Erstattungsfähigkeit einer Nutzungsausfallentschädigung für 196 Tage bei verzögerter Regulierung durch die Haftpflichtversicherung:
Ein Geschädigter kann auch bei außergewöhnlich langer Reparaturverzögerung eine Nutzungsausfallentschädigung verlangen, wenn die Verzögerung wesentlich auf die ausbleibende oder verspätete Reaktion der eintrittspflichtigen Versicherung zurückzuführen ist und der Geschädigte seine mangelnde Vorfinanzierungsmöglichkeit rechtzeitig angezeigt hat.

OLG Brandenburg – Beschluss vom 10.02.25

Das OLG Brandenburg hat mit Beschluss vom 10. Februar 2025 (Az. 1 ORbs 284/24) klargestellt, dass ein Bußgeldbescheid wegen Fahrens unter Cannabiseinfluss auch ohne genaue Hausnummer wirksam sein kann – sofern der Tatort anderweitig hinreichend eingegrenzt ist. Zudem stellte das Gericht fest, dass selbst bei unvollständiger Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation ein Beweisverwertungsverbot regelmäßig nur greift, wenn der Verteidiger in der Hauptverhandlung rechtzeitig widerspricht.

Kammergericht Berlin – Beschluss vom 07.02.25

Wird gegen den Betroffenen erst nach der zu ahndenden Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot verhängt, so steht auch dies dem sog. Erstverbüßerprivileg entgegen (§ 25 Abs. 2a Alt. 2 StVG).

2. Liegen zwischen Tat und letzter tatrichterlicher Entscheidung weniger als zwei Jahre, besteht für das Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich kein Anlass, die tatrichterliche Bewertung, das durch die BKatV indizierte Fahrverbot sei noch erforderlich, zu beanstanden.

3. Sieht der Tatrichter vom Fahrverbot wegen langer Verfahrensdauer ab, so bedarf dies gegebenenfalls einer Bewertung, ob der Betroffene oder sein Verteidiger diesen Zeitablauf zu „vertreten“ haben. Ergaben sich Verzögerungen etwa aus abredewidrigem Verteidigerverhalten, so bedürfte das Absehen vom Fahrverbot einer eingehenden Begründung (nicht tragend).