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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zum Meßverfahren Poliscan Speed

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Entscheidungen zum Meßgerät Poliscan Speed der Fa. Vitronic Dr.-Ing. Stein Bildverarbeitungssysteme GmbH.

 

  • OLG Karlsruhe - Beschluss vom 23.10.17: Beim Meßverfahren Poliscan Speed stellt die Breite des Auswerterahmens kein Kriterium für die Auswertung des Meßfotos dar. Die Ansicht, dass der Rahmen eine Breite von mindestens 80 cm aufweisen muss, trifft nicht zu.
  • OLG Karlsruhe - Beschluss v. 18.08.17: Die Annahme, dass die - geringfügige - Überschreitung des zugelassenen Messbereichs bei Geschwindigkeitsmessungen mit PoliScan Speed einen über den allgemeinen Toleranzabzug hinausgehenden Abschlag vom gemessenen Wert rechtfertigt, liegt eher fern und bedarf jedenfalls eingehender, auf den Einzelfall bezogener Begründung.
  • OLG Koblenz - Beschluss vom 13.05.16: PoliScan-Speed ist als standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Dies gilt auch für Messungen mit der Softwareversion 1.5.5.
  • OLG Bamberg - Beschluss vom 20.10.15:1. Erfüllt die Geschwindigkeitsermittlung die Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, genügt es im Regelfall, wenn sich die Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf die Mitteilung des Messverfahrens und die nach Abzug der Messtoleranz ermittelte Geschwindigkeit stützt. 2. Poliscan Speed ist ein standardisiertes Meßverfahren.
  • OLG Köln - Beschluss vom 11.09.15. Die Verwendung des Messgeräts PoliScan Speed des Herstellers Vitronic ist auch in der Softwareversion 1.5.5 bei Auswertung mit dem TUFF-Viewer Version 3.45.1 nach wie vor als standardisiertes Messverfahren anzusehen.
  • OLG Düsseldorf - Beschluss vom 13.07.15: 1. Poliscan Speed ist auch mit der Gerätesoftware 3.2.4. ein standardisiertes Meßverfahren. Dass hierbei nach wie vor nicht sämtliche Rohmessdaten, sondern nur die Zeit sowie Koordinaten für fünf markante Punkte offengelegt werden, stellt die Anerkennung des Systems als standardisiertes Verfahren nicht in Frage. 2. Zu den Unterschieden der neuen Auswertesoftware 3.45.1 und den älteren Versionen 1.5.5 und 3.2.4 (Unterdrückung von Verdeckungsszenarien). 3. Zur Auswertung einer Messung mit der nicht mehr zugelassenen Version 3.38.0 der Auswertesoftware.
  • OLG Karlsruhe - Beschluss vom 10.07.15: Wenn der Betroffene beanstandet, dass die Auswertung der Messung nicht mit einer zugelassenen Software erfolgte, sind im Urteil hierzu Feststellungen zu treffen.
  • AG Aachen - Urteil vom 10.12.12: Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich bei dem Verkehrsmeßverfahren Poliscan Speed nicht um ein standardisiertes Messverfahren.

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