Rechtsprechung zum Lasermeßverfahren TraffiStar S350.
- Verfassungsgerichtshof des Saarlandes - Urteil vom 05.07.2019: (Leitsatz des Gerichts): Das Grundrecht auf wirksame Verteidigung schließt auch in einem Bußgeldverfahren über eine Geschwindigkeitsüberschreitung ein, dass die Rohmessdaten der Geschwindigkeitsmessung zur nachträglichen Plausibilitätskontrolle zur Verfügung stehen.
- OLG Düsseldorf - Beschluss v. 07.08.17: 1. Bei dem Außengehäuse „Semi-Station S350“ handelt es sich nicht um eine „festinstallierte Anlage“ im Sinne des § 48 Abs. 2 S. 3 OBG NRW. 2. Ein Verstoß gegen § 48 Abs. 2 S. 3 führt nicht zur Unverwertbarkeit der Messung.
- AG Neunkirchen - Urteil vom 15.05.17: Eine Messung mit dem Meßverfahren TraffiStar S 350 stellt mangels Überprüfbarkeit und dem daraus folgenden Verstoß gegen das Recht des Betroffenen auf ein faires Verfahren kein taugliches Beweismittel dar.