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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Verteidigung in Bußgeldangelegenheiten

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Wenn Sie einen Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit erhalten stellt sich die Frage: Lohnt sich ein Einspruch oder soll ich den Bußgeldbescheid akzeptieren?

Ich bespreche mit Ihnen die Sachlage und die Argumente für und gegen einen Einspruch. Für solche Vorbesprechungen stelle ich kein Entgelt in Rechnung. Sie entscheiden selbst, ob Sie ein Mandat erteilen wollen.

Ich vertrete Sie bundesweit vor den Bußgeldbehörden und im gerichtlichen Verfahren. Bußgeldverfahren meines Tätigkeitsbereichs betreffen unter anderem folgende Vorwürfe:

Bei der Entscheidung, die gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten gegen einen Bußgeldbescheid auszuschöpfen, sind unter anderem folgende Aspekte von Bedeutung:

  • Folgen des Bußgeldbescheids für die Fahrerlaubnis
  • Drohendes Fahrverbot und Möglichkeiten zu seiner Vermeidung
    • Absehen vom Fahrverbot
    • Verschiebung in einen weniger belastenden Zeitraum (z.B. in einen erst in einigen Monaten anstehenden Jahresurlaub).
  • Möglichkeiten, zu einer Verfahrenseinstellung oder einem Freispruch zu gelangen
    • Verfahrensmängel wie z.B. fehlerhafte Zustellungen, Verjährung
    • Bekannte Mängel der Meßtechnik
    • Fehlerhafte Durchführung der Messung
    • Fehlerhafte oder lückenhafte Beweiswürdigung (beispielsweise bei nächtlichem Nachfahren mit ungeeichtem Tachometer)
    • Unvollständige Dokumentation der wesentlichen Fakten der Messung (inbesondere bei standardisierten Messungen)
    • Nicht den obergerichtlichen Anforderungen entsprechende Identifizierung des Fahrzeugführers
  • Ausschöpfung der prozessualen Möglichkeiten (z.B. Überprüfung einer amtsgerichtlichen Entscheidung durch das zuständige Oberlandesgericht im Rahmen einer Rechtsbeschwerde)

Ich vertrete Sie in Bußgeldsachen mit Fahrverbot bundesweit, in sonstigen verkehrsrechtlichen Bußgeldsachen bin ich schwerpunktmäßig vor den Amtsgerichten Duisburg, Essen, Bochum, Dortmund, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Marl, Gelsenkirchen, Wetter an der Ruhr, Ratingen, Witten und Hagen tätig.

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