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63. Deutscher Verkehrsgerichtstags in Goslar – Themen der Arbeitskreise

Verkehrsgerichtstag

Vom 29. bis 31. Januar 2025 fand in Goslar der 63. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt – eine der wichtigsten Fachveranstaltungen zum Verkehrsrecht in Deutschland. Mit 1923 Teilnehmenden aus Justiz, Wissenschaft, Politik, Wirtschaft und Versicherungswesen wurden aktuelle und zukunftsweisende Fragen des Verkehrsrechts intensiv diskutiert. Die Veranstaltung dient als bedeutender Impulsgeber für gesetzgeberische Entwicklungen und Reformen.

Acht Arbeitskreise

Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen acht Arbeitskreise, die sich mit aktuellen Problemstellungen des Verkehrsrechts beschäftigten.

  • Arbeitskreis I: Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr
  • Arbeitskreis II: MPU-Vorbereitung unter der Lupe
  • Arbeitskreis III: Hinterbliebenengeld und Schockschaden
  • Arbeitskreis IV: Die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB auf dem Prüfstand
  • Arbeitskreis V: Kfz-Schadensgutachten Gut ist nicht genug!
  • Arbeitskreis VI: Fußgänger im Straßenverkehr – Opfer oder Täter
  • Arbeitskreis VII: Fahrtüchtigkeitstest der Polizei
  • Arbeitskreis VIII: Aktuelle Probleme bei Fahrgastrechten im Schienenersatzverkehr

Die Ergebnisse dieser Arbeitskreise dienen oftmals als Grundlage für zukünftige Gesetzesvorhaben und können maßgebliche Veränderungen im Verkehrsrecht bewirken.

Wichtige Empfehlungen und rechtliche Auswirkungen

Besonderes Augenmerk lag auf dem Thema Cannabis im Straßenverkehr. Experten forderten ein Verbot des Mischkonsums von Cannabis und Alkohol beim Fahren sowie eine Anpassung der Drogenschnelltests. Klare Regelungen zum Führerscheinentzug nach Drogenfahrten wurden ebenfalls empfohlen.

Ein weiteres zentrales Anliegen war die Erleichterung für Kommunen, Tempo-30-Zonen innerorts selbst festzulegen. Dadurch sollen Fußgänger besser geschützt und der Verkehrsfluss sicherer gestaltet werden. Zudem wurde die Einführung einer Positivliste für MPU-Vorbereitungskurse diskutiert, um unseriöse Anbieter zu identifizieren und Qualitätssicherung zu gewährleisten.