Mit der geplanten Erhöhung des THC-Grenzwertes im Straßenverkehr gehen erhebliche Gefahren für die Verkehrssicherheit sowie Herausforderungen für Polizei, Fahrerlaubnisbehörden und Begutachtungsstellen einher. Der Arbeitskreis I des Verkehrsgerichtstages hat sich intensiv mit diesen Problematiken befasst und gibt klare Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber.
Nulltoleranz für Mischkonsum gefordert Ein besonderes Risiko stellt der Mischkonsum von Cannabis – einschließlich Medizinalcannabis – und Alkohol dar. Aufgrund der unvorhersehbaren Wechselwirkungen und der erheblichen Gefahren für die Verkehrssicherheit fordert der Arbeitskreis eine Nulltoleranzregelung im Straßenverkehrsgesetz, analog zu den Regelungen für Fahranfänger.
Mischkonsum in Fahrerlaubnisverordnung aufnehmen Um den Schutz der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, empfiehlt der Arbeitskreis, den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol in die Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufzunehmen. Dadurch wird eine klare gesetzliche Grundlage geschaffen, um Fahrer, die sich unter Einfluss dieser Stoffe ans Steuer setzen, gezielter zu sanktionieren.
Anpassung der Begutachtungsleitlinien an wissenschaftliche Erkenntnisse Die bisherigen Begutachtungsleitlinien zum Thema Cannabis spiegeln die neue Realität des Freizeitkonsums nicht ausreichend wider. Eine zügige Anpassung an den aktuellen wissenschaftlichen Standard ist daher unumgänglich, um fundierte und rechtssichere Entscheidungen in Fahrerlaubnisverfahren zu ermöglichen.
Kriterien für Cannabismissbrauch bei Ersttätern Bei Ersttätern mit Cannabisauffälligkeit soll Missbrauch angenommen werden, wenn zusätzliche Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass auch in Zukunft nicht zwischen Konsum und Fahren getrennt wird. Der Arbeitskreis fordert den Gesetzgeber auf, diese Kriterien konkret zu definieren, etwa in Bezug auf das Konsummuster oder die Umstände der Tat.
Bessere Vortestmöglichkeiten notwendig Für eine effektive Verkehrsüberwachung müssen verdachtsausschließende Vortestmöglichkeiten für verschiedene THC-Grenzwerte entwickelt werden. Der Arbeitskreis appelliert an die Bundesregierung, entsprechende Forschungen und Entwicklungen aktiv zu fördern.
THC-Nüchternheit bei Gefahrguttransporten Besonders begrüßt wird das Vorhaben des Gesetzgebers, eine THC-Nüchternheitspflicht für Gefahrguttransporte einzuführen. Diese Maßnahme trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit im Schwerlast- und Gefahrgutverkehr bei.
Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen Um die „Vision Zero“ – das Ziel von null Verkehrstoten – voranzutreiben, ist eine erhebliche Intensivierung der Aufklärungsmaßnahmen über die Risiken des Cannabiskonsums im Straßenverkehr erforderlich. Der Arbeitskreis fordert, die Bevölkerung gezielt über die Gefahren und die geltende Rechtslage aufzuklären.