OLG Hamm – Beschluss vom 19.11.08
Zum Inhalt der Entscheidung: Zur Verwirklichung des Tatbestands der verbotswidrigen Benutzung eines Mobiltelefons im Straßenverkehr genügt es, wenn der Betroffene ein Mobiltelefon mit der linken Hand an das linke Ohr hält und telefoniert. Feststellungen zum… mehrOLG Hamm – Beschluss vom 19.11.08