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Entscheidungen zur Meßtechnik bei Verkehrsmessungen

Symboldbild Messtechnik

Verkehrsmessungen gehören zum Alltag im Straßenverkehr – sei es durch Radar, Laser, Lichtschranken oder Videonachfahrsysteme. Doch nicht jede Messung ist automatisch rechtlich verwertbar. Damit ein Messergebnis in einem Bußgeldverfahren Bestand hat, müssen technische und rechtliche Voraussetzungen eingehalten werden. Dazu zählen insbesondere die Verwendung eines standardisierten Messverfahrens, eine gültige Eichung des Messgeräts sowie die Einhaltung einschlägiger Messrichtlinien.

Die Rechtsprechung verlangt zudem, dass die Gerichte bei der Verurteilung konkrete Angaben zur Art des Messverfahrens machen – insbesondere dann, wenn Zweifel an der Messung bestehen oder der Betroffene sich verteidigt. Werden etwa Induktionsschleifen, Lichtschranken oder Lasermessungen ohne ausreichende Dokumentation verwendet, kann dies zur Unverwertbarkeit führen.

Die folgende Entscheidungssammlung gibt einen umfassenden Überblick über typische Fehlerquellen und rechtliche Anforderungen an die Messtechnik im Verkehrsrecht