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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

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Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Entscheidungen zur Ablehnung von Beweisanträgen (Aufklärungsrüge)

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  • OLG Brandenburg - Beschluss vom 21.06.12: Wenn die Verteidigung konkret und substantiiert dargelegt, dass die Messbeamtin den vorgeschriebenen Display- bzw. Visiertest nicht entsprechend den Herstellerangaben in der Bedienungs- bzw. Gebrauchsanweisung durchgeführt hat und zum Beweis dieser Behauptung einen Beweisantrag stellt, muss das Gericht die Ablehnung dieses Antrags begründen.
  • OLG Hamm - Beschluss vom 07.07.10: Ein Beweisantrag zur Einholung eines Sachverständigengutachtens zwecks Nachweis von Meßfehlern muss die Anhaltspunkte, aus denen sich die Meßfehler ergeben sollen, hinreichend bestimmt bezeichnen. Der Verweis auf ein allgemein gehaltenes Schreiben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt genügt nicht.

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