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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Ausnahmen von der Fahrerlaubnisentziehung im Strafrecht

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Nach § 69 StGB muss das Gericht die Fahrerlaubnis entziehen, wenn der Täter zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Abs. 2 der Vorschrift listet einige Straftatbestände auf, bei deren Begehung der Täter in der Regel als ungeeignet anzusehen ist. Nachfolgend sind einige Entscheidungen genannt, in denen trotz Begehung eines Regeltatbestands von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen wurde.

 

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