Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Beschluss vom 27.08.2024 (Az.: 2 ORbs 83/24) erneut klargestellt: Bei der Festsetzung von Geldbußen über 250 Euro sind in der Regel genauere Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen erforderlich. Das Urteil des Amtsgerichts Wesel wurde daher aufgehoben und zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.
Hintergrund des Verfahrens
Der Betroffene war aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaften um 44 km/h und 32 km/h sowie der Missachtung eines Verkehrsverbots (Zeichen 251) mit einer Geldbuße in Höhe von 445 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot belegt worden. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Wesel legte der Betroffene Rechtsbeschwerde ein und rügte insbesondere die unzureichende Berücksichtigung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.
OLG Düsseldorf: Wirtschaftliche Verhältnisse müssen berücksichtigt werden
Das OLG Düsseldorf entschied, dass die Urteilsgründe des Amtsgerichts Wesel wesentliche Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen vermissen ließen. Nach § 17 Abs. 3 Satz 2 OWiG sind diese Verhältnisse grundsätzlich zu berücksichtigen, wenn die Geldbuße mehr als 250 Euro beträgt. Insbesondere wenn Anhaltspunkte für außergewöhnlich schlechte oder gute Einkommensverhältnisse vorliegen, sind nähere Feststellungen erforderlich. Da der Betroffene vortrug, schwerbehindert zu sein und regelmäßig ärztliche Behandlungen in Anspruch nehmen zu müssen, hätte das Amtsgericht seine wirtschaftlichen Umstände eingehender prüfen müssen.
Folgen der Entscheidung
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Gerichte bei der Bemessung von Geldbußen ab einer bestimmten Höhe nicht pauschalieren dürfen. Vielmehr müssen sie sorgfältig prüfen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen die Zumessung der Geldbuße beeinflussen. Fehlen entsprechende Feststellungen, kann dies zu einer Aufhebung des Urteils und einer Neuverhandlung führen.
Bedeutung für Betroffene
Für Betroffene bedeutet dieses Urteil, dass sie sich in Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht allein auf die Tatsachen der Tat konzentrieren sollten, sondern auch ihre persönlichen und wirtschaftlichen Umstände umfassend darlegen sollten. Insbesondere bei Geldbußen von mehr als 250 Euro kann dies entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Geldbuße haben.