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LTI 20/20 TruSpeed: Geschwindigkeitsmessung mit Fragezeichen

Laserpistole Symbolbild

Das Lasermessgerät LTI 20/20 TruSpeed, das deutschlandweit in vielen Bundesländern zur Verkehrsüberwachung verwendet wird, sorgt derzeit für erhebliche Verunsicherung. Grund: Bei Messungen durch Sachverständige und Behörden wurde eine systematische Abweichung von gemessenen Geschwindigkeiten festgestellt – teils sogar bei stehenden Objekten.

Der Hersteller und die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) wurden informiert, Untersuchungen laufen. In Nordrhein-Westfalen wurde bereits veranlasst, dass das Gerät vorläufig nicht mehr für die Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden darf. Auch Hessen und Rheinland-Pfalz haben nachgezogen. In anderen Bundesländern läuft der Einsatz hingegen weiter.

Abweichungen über Toleranzgrenze hinaus?

Während das Gerät laut Hersteller auf bis zu 600 Meter Entfernung exakt messen soll, traten in der Praxis Abweichungen von 3 km/h und mehr auf – teils sogar bei stehendem Ziel. Neuere Versuche belegten Messwerte zwischen 4 und 6 km/h, ohne dass eine gezielte Bewegung des Geräts nötig war. Grund könnten leichte Verwacklungen der Hand sein – ein für die mobile Nutzung eigentlich typischer Zustand.

Auswirkungen auf Bußgeldverfahren

Für Verkehrsteilnehmer, die auf Basis einer TruSpeed-Messung einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist jetzt Vorsicht geboten. Denn ein solcher Bescheid kann angreifbar sein, wenn das verwendete Gerät nachweislich fehleranfällig ist. In vielen Fällen lässt sich das eingesetzte Gerät aus dem Bescheid oder der Akte erkennen.

Wichtig: Innerhalb von zwei Wochen muss Einspruch gegen den Bescheid eingelegt werden – sonst wird dieser rechtskräftig, selbst wenn sich später herausstellt, dass die Messung fehlerhaft war.

In vergleichbaren Fällen, wie beim Leivtec XV3, wurden Verfahren eingestellt – aber nur, wenn rechtzeitig reagiert wurde.


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