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VG München: Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage einer Teilnahmebescheinigung für ein Aufbauseminar muss substantiiert begründet werden

Fahrerlaubnis

Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 28. Januar 2025 (Az. M 19 S 24.2643) entschieden, dass ein Antrag auf Fristverlängerung zur Beibringung einer Bescheinigung über die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger substantiiert begründet werden muss. Ein pauschaler Verweis auf persönliche oder finanzielle Schwierigkeiten reicht nicht aus.

Der Antragsteller, dem wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften ein Aufbauseminar auferlegt wurde, hatte es versäumt, die Teilnahmebescheinigung innerhalb der vorgegebenen dreimonatigen Frist einzureichen. Trotz einer einmaligen Fristverlängerung reagierte er erst kurz vor Ablauf der zusätzlichen Frist und legte lediglich eine Anmeldung zu einem Seminar vor. Die Fahrerlaubnisbehörde lehnte daraufhin eine weitere Fristverlängerung ab und entzog ihm die Fahrerlaubnis.

Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung und betonte, dass eine Fristverlängerung nur dann gewährt werden kann, wenn der Betroffene nachvollziehbare und nicht von ihm zu vertretende Gründe darlegt. Eine unzureichende Planung oder allgemeine finanzielle Engpässe sind keine ausreichenden Rechtfertigungen.