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Beleidigung

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§ 185 StGB – Beleidigung

Die Beleidigung gemäß § 185 StGB zählt zu den häufigsten Straftaten im Bereich des Ehrschutzes. Eine strafbare Beleidigung liegt vor, wenn die Ehre einer anderen Person durch Worte, Gesten oder Handlungen absichtlich verletzt wird. Besonders im Straßenverkehr kommt es häufig zu hitzigen Auseinandersetzungen, bei denen verbale Entgleisungen oder beleidigende Handzeichen wie der ausgestreckte Mittelfinger schnell strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.

Die Rechtsprechung bewertet Beleidigungen je nach Kontext unterschiedlich. Während allgemeine Schimpfworte unter Umständen als sozial adäquat eingestuft werden können, führen direkte ehrverletzende Äußerungen oft zu einer Verurteilung. Besonders streng werden Beleidigungen gegenüber Polizei und Ordnungskräften geahndet.