Entscheidungen zum Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzungen nach § 25 Abs. 1 StVG.
- OLG Hamm – Beschluss vom 17.09.15: Eine beharrliche Pflichtverletzung i.S.v. § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG liegt vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer durch die wiederholte Verletzung von Rechtsvorschriften erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (hier: fünf Verkehrsverstöße innerhalb eines Zeitraums von deutlich weniger als drei Jahren, die jeweils Verhaltensweisen mit einem gewissen Gefährdungspotential für Dritte betreffen).
- KG Berlin – Beschluss vom 22.08.07: Zum Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtenverletzungen bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom 23 km/h, wenn vier Voreintragungen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 23, 34, 23 und 36 km/h vorliegen.