Rechtsprechung zum Absehen vom Fahrverbot wegen sonstiger Gründe
- KG Berlin – Beschl. v. 16.01.18: Hält ein Verkehrsteilnehmer vor einer roten Ampel an und fährt dann trotz Rotlicht weiter, kann das Fahrverbot entfallen, wenn eine andere Ampel für die von dem Betroffenen eingeschlagene Fahrtrichtung gün anzeigt.
- AG Niebüll – Besch. v. 20.01.17: Absehen vom Fahrverbot bei zweiter Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h innerhalb eines Jahres wenn sich aus der Vortat Umstände ergeben, die den Vorwurf der Beharrlichkeit entfallen lassen.
- KG Berlin – Beschl. v. 26.05.16: Rutschgefahr auf schmieriger Fahrbahn ist auch bei niedriger Geschwindigkeit kein ausreichender Grund für ein Absehen vom Fahrverbot.