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Riegl FG21-P: Geschwindigkeitsmessung mit dem Lasermessgerät im Fokus

300 m entferntes Kfz

Das Gerät Riegl FG21-P gehört zu den in Deutschland häufig eingesetzten Lasermessgeräten zur Geschwindigkeitsüberwachung. Aufgrund seiner hohen Reichweite und einfachen Handhabung wird es sowohl von stationären als auch von mobilen Messstellen verwendet – oft auch freihändig. Bei Bußgeldverfahren aufgrund einer Riegl-Messung stellt sich regelmäßig die Frage: Wie zuverlässig ist dieses Gerät? Und: Welche Fehler sind möglich?


1. Technische Grundlagen: So funktioniert das Riegl FG21-P

Das Riegl FG21-P ist ein Lasergeschwindigkeitsmessgerät, das mit einem gepulsten Infrarotlaser arbeitet. Es misst die Geschwindigkeit eines Fahrzeugs durch wiederholte Distanzmessungen innerhalb kürzester Zeit. Die Messergebnisse beruhen auf dem Doppler-Prinzip bzw. Laufzeitmessungen und gelten bei korrekter Handhabung als zuverlässig.

Technische Daten und Einsatzbedingungen

  • Messbereich: 30 m bis 1.000 m
  • Geschwindigkeitsbereich: 0 bis 250 km/h
  • Betriebstemperatur: –10 bis +50 °C
  • Einsatzarten: Freihand, Stativ, Fahrzeugbetrieb (auch durch Scheiben)

Messbereich und Strahlaufweitung

Das Gerät kann Fahrzeuge in einem Entfernungsbereich von 30 bis 1000 Metern erfassen. Dabei ist die sogenannte Strahlaufweitung von zentraler Bedeutung – sie bestimmt, wie groß der Laserstrahl im Zielbereich ist:

EntfernungStrahlaufweitung (Durchmesser)
100 m25 cm
300 m75 cm
500 m125 cm
800 m200 cm
1000 m250 cm

Rechtlich relevant: Bei Messungen über größere Distanzen kann es schnell passieren, dass sich mehr als ein Fahrzeug im Erfassungsbereich befindet. Dadurch steigt die Gefahr einer Fehlzuordnung der gemessenen Geschwindigkeit.


Zielerfassung und Messpraxis

Zielobjekte werden über eine Zielmarke im Zielfernrohr anvisiert. Das Zentrum der Zielmarke richtet sich auf ein spezifisches Fahrzeugteil, z. B. das Kennzeichen bei Pkw oder der Scheinwerfer bei Motorrädern. In der Visiereinrichtung ist auch der sogenannte Zielerfassungsbereich als äußerer Kreis dargestellt.

Hinweis: Bei großer Entfernung kann es vorkommen, dass sich mehrere Fahrzeuge innerhalb des Zielerfassungsbereichs befinden. Dies birgt die Gefahr einer fehlerhaften Messwertzuordnung.


2. Einsatz in der Praxis: Handhabung und Anforderungen

Das Riegl FG21-P kann sowohl freihändig als auch mit Stativ verwendet werden. Gerade bei freihändiger Nutzung auf große Distanz ist im Bußgeldverfahren zu klären, wie die Zielerfassung sichergestellt wurde.

Vorgeschriebene Schulung

Nur Personen, die eine qualifizierte Schulung durchlaufen haben, dürfen das Gerät bedienen. Diese Schulung sollte im Verfahren durch Vorlage von Schulungsnachweisen oder durch Befragung des Messbeamten überprüft werden.

Standardisiertes Messverfahren

Wenn alle Voraussetzungen eingehalten werden, gilt das Riegl FG21-P laut Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren – allerdings nur, wenn die Gerätetests und Messungen ordnungsgemäß durchgeführt wurden.


3. Gerätetests vor Messbeginn: Pflicht und Bedeutung

Die Bedienungsanleitung schreibt vier Tests vor, die vor jeder Messung und nach jedem Standortwechsel auszuführen sind:

a) Selbsttest

Dieser startet automatisch per Knopfdruck. Zu prüfen ist lediglich, ob der Messbeamte den Selbsttest tatsächlich durchgeführt hat.

b) Display-Test

Bei diesem Test erscheint auf dem Display die Anzeige „8888“. Dies dient der Überprüfung aller Anzeigesegmente.

c) Align-Test (Visiertest)

Hierbei wird die Visiereinrichtung kontrolliert.

Angesichts der Strahlaufweitung (bei einer Entfernung von 1.000 Metern beträgt der Durchmesser des Laserkegels ca. 2,5 Meter) sollte geprüft werden, ob tatsächlich ein geeignetes Ziel ausgewählt wurde. 

Es kann auch ein zum Gerät gehöriger Reflektor auf ein unbewegliches Ziel montiert werden, in diesem Fall ist eine Entfernung von lediglich 100 m zu wählen und darauf zu achten, dass sich keine anderen Reflektoren in der Nähe des Messstrahls befinden. Das Amtsgericht Biberach hat ein Verfahren nach § 47 Abs. 2 OwiG eingestellt, weil der Align-Test entgegen der Dienstanweisung auf einen Leitpfosten vorgenommen wurde.

Für den Test muss das Gerät auf einer stabilen Unterlagen aufgelegt oder auf ein Stativ montiert sein. Während des Tests muss die Auslösetaste gedrückt gehalten werden. Das Gerät muss von beiden Seiten (von links und von rechts) auf das Ziel geschwenkt werden. Hierbei muss sich die vom Gerät ausgegebene Tonfolge beim Schwenken über die Kanten des Ziels gleichmäßig verändern. Das Gerät muss ich also beim Schwenken von links und von rechts gleich verhalten.

Hinweis zur Entfernung:
Früher galt ein Bereich von 150–200 m als ideal, heute sind laut aktueller Anleitung Entfernungen zwischen 30 und 1000 m zulässig. In jedem Fall ist zu prüfen, ob das Ziel angesichts der Strahlaufweitung geeignet war.

d) Null-Test

Dieser Test prüft, ob das Gerät bei einem ruhenden Objekt korrekt „0 km/h“ anzeigt – innerhalb des zulässigen Messbereichs.

Fehlerhafte oder fehlende Tests können zur Unverwertbarkeit der Messung führen.


4. Dokumentation des Messergebnisses: Ohne Foto – was gilt?

Obwohl das Gerät mit einer Kamera ausgestattet werden kann, erfolgt die Anwendung in Deutschland in der Regel ohne Fotodokumentation. Die gemessene Geschwindigkeit wird vom Beamten vom Display abgelesen und manuell in das Messprotokoll eingetragen.

Rechtlicher Streitpunkt: Das AG Sigmaringen fordert ein Vier-Augen-Prinzip, das OLG Hamm und die herrschende Rechtsprechung hingegen sieht dies nicht als erforderlich an.

Praxis-Tipp: Betroffene sollten darauf bestehen, die Displayanzeige einzusehen, um Übertragungsfehler zu vermeiden.


5. Mögliche Fehlerquellen bei der Messung mit dem Riegl FG21-P

Trotz standardisierter Technik sind bei Lasermessungen mit dem FG21-P diverse Fehlerquellen denkbar:

  • Falsches Fahrzeug erfasst: Bei großer Distanz und breitem Laserstrahl kann ein anderes Fahrzeug (z. B. im Gegenverkehr oder dahinter fahrend) gemessen worden sein.
  • Fehlende oder unvollständige Gerätetests
  • Abgelaufene oder fehlende Eichung
  • Fehlerhafte Handhabung (z. B. instabile Handführung, falscher Zielpunkt)
  • Unzureichende Schulung des Messbeamten
  • Falsche Messwertzuordnung durch Ablese- oder Protokollierungsfehler

Rechtsprechung zum Messgerät Riegl FG-21P


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