Was bedeutet „Einlassung“ im Bußgeldverfahren?
Im Bußgeldverfahren steht häufig die Frage im Raum, ob man sich zur Sache äußern oder lieber schweigen sollte. Dabei ist die sogenannte Einlassung des Betroffenen ein zentrales Element der Beweiswürdigung. Sie kann entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne.