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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Allgemeines zur Verkehrsteilnahme unter Alkohol- oder Drogeneinfluß

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Das Fahren unter dem Einfluß von Alkohol oder Drogen ist in verschiedenen Bereichen des Verkehrsrechts von Bedeutung.

Das Führen eines Kfz unter Alkohol/Drogeneinfluß kann eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat darstellen.

Falls es bei dieser Fahrt zu einem Unfall kommt hat die Fahruntüchtigkeit auch Auswirkungen auf das Versicherungsverhältnis, d.h. der Kasko-Vericherer wird seine Eintrittspflicht ablehnen und der zuständige Kraftfahrt-Haftpflichtversicherer wird versuchen, Regress zu nehmen, d.h. die von ihm gezahlten Leistungen von dem fahruntüchtigen Versicherten erstattet zu verlangen.

Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde sich veranlaßt sehen, Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung anzuordnen oder die Fahrerlaubnis zu entziehen.

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