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Regulierungsfrist für Verkehrsunfall maximal vier Wochen

Die Regulierung eines unproblematischen Verkehrsunfalls darf nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main maximal vier Wochen dauern. Insbesondere könne der Geschädigte erwarten, dass dem Geschädigten kurzfristig mitgeteilt wird, ob und inwieweit eine Prüfung stattfindet und welche Verzögerungen durch Ermittlungen etc. zu erwarten sind. Angesichts der Schnelligkeit, mit der Haftpflichtversicherungen in der Lage seien, im Wege des Schadensmanagements auf günstige Mietwagenangebote oder Restwertaufkäufer hinzuweisen, müsse dies auch dafür gelten, ob und wann die Versicherung in die Regulierung eintreten will. Den von Versicherern oft vorgebrachten Einwand, man müsse zunächst Einsicht in die amtlichen Ermittlungsakten nehmen, hat das Oberlandesgericht als unerheblich angesehen, da sonst berechtigte Interessen des Geschädigten an einer zügigen Regulierung des Schadens ohne triftigen Grund unberücksichtigt blieben.

OLG Frankfurt am Main, Beschl. v. 06.02.18