Zum Inhalt springen
Startseite | Aktuelles | Nachrichten | Freispruch wegen fehlender Zuordnungssicherheit bei Lasermessung über 300 Meter

Freispruch wegen fehlender Zuordnungssicherheit bei Lasermessung über 300 Meter

300 m entferntes Kfz

Geschwindigkeitsverstöße gehören zu den häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Nicht jede Messung hält einer gerichtlichen Überprüfung stand – wie ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Dortmund zeigt.

Der Fall im Überblick

Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, mit 172 km/h bei erlaubten 80 km/h innerorts unterwegs gewesen zu sein. Die Messung erfolgte mit einem Lasermessgerät des Typs Riegl LR 90-235/P aus einer Entfernung von 344 Metern.

Obwohl der Betroffene die Fahrt zugab, konnte das Gericht keine eindeutige Zuordnung des Messwerts zu seinem Fahrzeug feststellen. Grund: lebhafter Verkehr und fehlende Erinnerungen des Polizeibeamten an die konkrete Messsituation. Auch die technischen Hinweise in der Bedienungsanleitung des Messgeräts betonten, dass ab 300 Metern Entfernung eine erhöhte Vorsicht bei der Zielzuordnung geboten ist.

Die Entscheidung

Das Gericht stellte klar: Eine ordnungsgemäße Geschwindigkeitsmessung setzt eine sichere Zuordnung zum betroffenen Fahrzeug voraus. Aufgrund der Messdistanz, des dichten Verkehrs und der lückenhaften Aussagen der Zeugen konnte eine solche Sicherheit nicht hergestellt werden.

Ergebnis: Freispruch auf Kosten der Staatskasse