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Nachfahren mit ungeeichtem Tacho

Nachfahren

Freispruch wegen unzureichender Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren – Amtsgericht Dortmund entscheidet zugunsten der Betroffenen

Das Amtsgericht Dortmund hat mit Urteil vom 17.10.2024 (Aktenzeichen: 729 OWi-267 Js 1305/24-100/24) eine Betroffene vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung freigesprochen. Das Gericht sah die durch die Polizei Dortmund vorgenommene Geschwindigkeitsmessung mittels Nachfahrens als nicht verwertbar… mehrFreispruch wegen unzureichender Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren – Amtsgericht Dortmund entscheidet zugunsten der Betroffenen

AG Dortmund – Urteil vom 17.10.24

Kann bei einer Geschwindigkeitsfeststellung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug mit nicht geeichtem Tacho in einem 1,5 km langen Tunnel nur eine Geschwindigkeit von vielleicht 135, 140 oder 145 km/h bei gleichbleibendem oder sich vergrößerndem Verfolgungsabstand von nicht festzustellender Länge („vielleicht 50 m, vielleicht auch 200 m“) festgestellt werden, so liegen keine ausreichenden Feststellungen vor, die nach hergebrachten Maßstäben eine Messung durch Nachfahren darstellen. Insbesondere ist in einem solchen Fall auch eine Verdoppelung der eigentlich zu gewährenden Toleranz von 20 % nicht ausreichend, um die Messung verwerten zu können.