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Überholen bei Lasermessung

Wird ein Fahrzeug mit dem Meßgerät Riegl FG-21P (häufig von der Polizei bei mobilen Messungen eingesetzte sog. Laserpistole) in einer Entfernung von mehr als 300 Metern gemessen, muss gewährleistet sein, dass der Bereich neben dem gemessenen Fahrzeug mindestens über eine halbe Fahrzeugbreite frei ist. Da das Gerät keine Lichtbilder fertigt, muss dies im Regelfall durch Vernehmung des Meßbeamten im gerichtlichen Verfahren überprüft werden. Kann dies nicht sicher festgestellt werden – insbesondere weil während eines Überholvorgangs gemessen wurde – ist die Messung unverwertbar. So entschieden vom Amtsgericht Dortmund mit Urteil vom 26.05.2017.