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OLG Hamm: Fahrverbot und berufliche Verhältnisse

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 25.08.09: Wird der Betroffene im Bußgeldverfahren zu einem Fahrverbot verurteilt und legt er gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein, muss das Urteil des Amtsgerichts  Feststellungen zu seinen persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen enthalten, damit das Rechtsbeschwerdegericht prüfen kann,  ob die Verhängung des Fahrverbots, etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen, eine unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt. Die Notwendigkeit, hierzu Feststellungen zu treffen entfällt auch nicht deshalb, weil der Regelfall des § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV vorliegt.