63. Deutscher Verkehrsgerichtstag – Empfehlungen des Arbeitskreises IV: Die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB auf dem Prüfstand
Der Arbeitskreis IV des 63. Deutschen Verkehrsgerichtstages hat sich mit der Aktualität der sogenannten „sieben Todsünden“ des § 315c StGB befasst. Die Vorschrift, die besonders gefährliches Fahrverhalten unter Strafe stellt, entspricht in Teilen nicht mehr… mehr63. Deutscher Verkehrsgerichtstag – Empfehlungen des Arbeitskreises IV: Die „sieben Todsünden“ des § 315c StGB auf dem Prüfstand