Fahrlässigkeit als Tatbestandsmerkmal im Strafrecht
Fahrlässigkeit ist im Strafrecht eine Form der Sorgfaltspflichtverletzung, die nur strafbar ist, wenn das Gesetz sie ausdrücklich unter Strafe stellt. Man unterscheidet zwischen bewusster und unbewusster Fahrlässigkeit, wobei die Abgrenzung zum Eventualvorsatz oft schwierig, aber für die Strafzumessung entscheidend ist. Besonders im Straßenverkehrsrecht spielt Fahrlässigkeit eine große Rolle, etwa bei Unfällen durch Ablenkung oder Missachtung von Verkehrsregeln.