Oberverwaltungsgericht NRW kippt Verbot für Fahrrad- und E-Scooter-Nutzung
Dürfen Behörden das Fahren mit Fahrrädern oder E-Scootern verbieten? Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sagt: Nein – ohne klare gesetzliche Grundlage ist ein solches Verbot unverhältnismäßig. In einem aktuellen Beschluss entschied das Gericht, dass die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht präzise genug ist, um solche Einschränkungen zu rechtfertigen. Dies stärkt die Fortbewegungsfreiheit der Betroffenen und setzt ein wichtiges Signal für den rechtlichen Umgang mit fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen.