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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Erläuterungen zu § 6 StVO

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Zum Umfahren eines Hindernisses darf mangels Gegenverkehr eine Fahrstreifenbegrenzung durch Zeichen 295 (durchgezogene Linie) überfahren werden, wenn eine Gefährdung ausgeschlossen und an dem Hindernis sonst nicht vorbeizukommen ist.

Wer zum Umfahren des Hindernisses zur Gegenfahrbahn hin ausscheren will hat eine Rückschaufpflicht. Der vor dem Hindernis wartende darf nicht darauf vertrauen, dass die hinter ihm Wartenden ihn nach Beendigung des Gegenverkehrs zuerst anfahren lassen. Vor dem Anfahren ist der Fahrtrichtungsanzeiger zu betätigen.

Bei beiseitiger Einengung der Fahrbahnen gilt nicht § 6 sondern der allgemeine Grundsatz des § 1.

 

 

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