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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

OLG Hamm: Fremdes Handy auf Mittelkonsole gilt als vom Fahrer mitgeführt

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Das betriebsbereite Mitführen eines technischen Geräts, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahme anzuzeigen, ist nach § 23 Abs. 1c StVO verboten. Hierzu gehören auch Smartphones, auf denen eine Blitzerwarn-App aktiviert ist. Das Oberlandesgericht Hamm hatte die Frage zu entscheiden, ob ein Smartphone mit sichtbar aktivierter Blitzerwarn-App, das hochkant auf der Mittelkonsole eines PKW liegt und dessen Warnungen vom Fahrzeugführer wahrgenommen werden können, als vom Fahrzeugführer mitgeführt gilt und somit unter das Verbot fällt. Das Oberlandesgericht hat die Frage bejaht. Der Verstoß sei auch vorsätzlich erfolgt. Angesichts der Positionierung des Geräts auf der Mittelkonsole liege Vorsatz zumindest in der Form des dolus eventualis auf der Hand. Es komme daher nicht darauf an, ob das Gerät auf Geheiß oder mit Billigung des Fahrzeugführers so positioniert wurde.

OLG Hamm, Beschluss vom 27.05.21

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