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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

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Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

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In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

BayObLG zu Rohmessdaten bei Verkehrsmessungen

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Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seinem Beschluss vom 09.12.19 entschieden, dass es verfahrensrechtlich in Ordnung ist, die Rohmessdaten einer Verkehrsmessung dem Verteidiger des Betroffenen nicht zur Verfügung zu stellen, wenn das verwendete Meßgerät den Anforderungen eines standardisierten Meßverfahrens entspricht. In der Entscheidung wird das Urteil des Verfassungerichtshofs des Saarlandes vom 05.07.19, in dem diese Praxis beanstandet wurde, deutlich kritisiert. Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts ist es auch nicht zu beanstanden, wenn das verwendete Meßgerät keine Rohmessdaten speichert oder diese unterdrückt. Zu Begründung wird unter anderem angeführt, die Zulassung des Meßgeräts durch die PTB gewährleiste bereits eine zuverlässige Messung, so dass es nicht mehr erforderlich sei, dem Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, die Einzelheiten der Messung nachvollziehen zu können. Es müsse nicht jede einzelne, mit dem Meßgerät vorgenommene Messung überprüfbar sein, sondern es komme auf die Überprüfung des Meßgeräts selbst an. Wenn das Messgerät bei einer Befundprüfung unter Berücksichtigung der Verwendungssituation alle Anforderungen bezüglich Messrichtigkeit und Messbeständigkeit einhält, dann hat es nach Auffassung des Gerichts auch bei der gegenständlichen Messung korrekt gearbeitet, da die Verwendungssituation in beiden Fällen gleich gewesen sei.

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