Bei der Regulierung eines Verkehrsunfallschadens spielt die Schadensminderungspflicht eine wichtige Rolle. Doch was genau bedeutet dieser Begriff, welche rechtlichen Grundlagen gibt es und worauf sollten Unfallgeschädigte achten?
Was bedeutet die Schadensminderungspflicht?
Die Schadensminderungspflicht ist eine rechtliche Verpflichtung der Geschädigten, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass sie keine Maßnahmen ergreifen dürfen, die die Regulierungskosten unnötig in die Höhe treiben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 254 BGB, der eine Mitwirkungspflicht des Geschädigten vorsieht, um Mehrkosten zu vermeiden.
Dabei gilt jedoch: Die Schadensminderungspflicht darf nicht mit einer Pflicht zur Schadensübernahme verwechselt werden! Gegnerische Versicherungen versuchen vielfach zu Unrecht, Kürzungen mit Verweis auf die Schadensminderungspflicht zu begründen.
Wichtige Punkte zur Schadensminderungspflicht
- Grundrecht auf Schadensersatz (§ 249 BGB): Geschädigte haben das Recht, den erlittenen Schaden beseitigen zu lassen und dabei die Abrechnungsmethode (fiktive oder konkrete Abrechnung) selbst zu bestimmen.
- Vermeidung unnötiger Mehrkosten: Reparaturkosten dürfen nicht künstlich in die Höhe getrieben werden.
- Vertrauen in die eigene Gutachterwahl: Es ist ratsam, sich nicht auf das Schadensmanagement der gegnerischen Versicherung zu verlassen.
- Kein Verzicht auf berechtigte Ansprüche: Auch unwirtschaftliche Ausgaben können bei Vorliegen der Voraussetzungen erstattet verlangt werden, sofern dies zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung erforderlich ist.
Beispiele für die Anwendung der Schadensminderungspflicht
1. Verzögerung der Reparatur
Mehrkosten aufgrund einer wirtschaftlich unvertretbaren Verzögerung der Reparatur (z.B. zusätzliche Rostschäden, Erhöhung der Ersatzteilpreise, hohe Standgebühren und Mietwagenkosten, können zu Lasten des Geschädigten gehen.
2. Abschleppkosten im angemessenen Rahmen halten
Die Versicherung übernimmt Abschleppkosten, aber nur bis zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt. Ein Transport über eine weite Strecke könnte als Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht gewertet werden, sofern es hierfür keinen nachvollziehbaren Grund gibt (z.B. Werkstatt des Vertrauens, besondere Expertise).
3. Nutzung von Smart-Repair
Bei kleineren Schäden kann eine Smart-Repair-Methode ausreichen. Eine unnötig teure Reparatur könnte als unwirtschaftlich eingestuft und nicht voll erstattet werden.