Fahrtenbuchauflage muss nicht in jedem Fall hingenommen werden
Gemäß § 31a StVZO kann die Verwaltungsbehörde dem Halter eines Fahrzeugs die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegen, wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war. Zuvor hat die Behörde jedoch zur… mehrFahrtenbuchauflage muss nicht in jedem Fall hingenommen werden