Nach den Amtsgerichten Dillenburg, Aachen, Herford und Berlin-Tiergarten ist nun auch das Amtsgericht Königs Wusterhausen in seinem Urteil vom 09.08.13 zu dem Ergebnis gelangt, dass im dort zu entscheidenen Fall eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Meßgerät Poliscan Speed unverwertbar sei. Das Gericht schließt sich dabei den Ausführungen der Amtsgerichte Dillenburg und Berlin-Tiergarten an und bemängelt, dass eine nachträgliche Richtigkeitskontrolle des Meßwerts nicht möglich sei.
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