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Dr. Dieter Heskamp

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Frankenstraße 122

45134 Essen

Tel. 0201 - 37 97 804

 

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Ich bin seit 1997 als Rechtsanwalt im Verkehrsrecht tätig. Im Jahr 2006 wurde ich von der Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Verkehrsrecht ernannt.

Telefonisch erreichen Sie mich unter der Telefonnummer

0201 - 37 97 804

Bei Abwesenheit hinterlassen Sie bitte eine Nachricht. Rückruf erfolgt kurzfristig, im Regelfall spätestens am folgenden Werktag.

In Zivilsachen bin ich vor allem in den Landgerichtsbezirken Essen, Bochum, Duisburg, Düsseldorf, Mönchengladbach, Köln, Dortmund, Hagen und Wuppertal tätig, in Fahrerlaubnissachen vor den Verwaltungsgerichten Gelsenkirchen, Düsseldorf, Köln und Münster. In Strafsachen und Bußgeldangelegenheiten mit Fahrverbot bin ich bundesweit tätig.


 

 

Registereintragungen in Fahrerlaubnissachen

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Im Hinblick auf Fahrerlaubnisse sind vor allem Eintragungen im Bundeszentralregister (BZR) und Fahreignungsregister (FAER) relevant. Im Bundeszentralregister werden strafgerichtliche Entscheidungen (hierzu zählt auch die strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis und die Verhängung einer Sperrfrist) gespeichert.

Mit "Punkte in Flensburg" sind Eintragungen im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg gemeint. Das KBA führt neben dem Verkehrszentralregister noch weitere Register, nämlich das Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) und das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER).

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