KG Berlin zu Einspruchsverwerfung bei verspätetem Betroffenen
Erscheint der Betroffene eines Bußgeldverfahrens oder sein Verteidiger nicht rechtzeitig zum Termin zur Verhandlung über den Einspruch vor dem Amtsgericht, wartet das Gericht üblicherweise 15 Minuten, bevor es die Sache erneut aufruft. Ist dann noch… mehrKG Berlin zu Einspruchsverwerfung bei verspätetem Betroffenen
