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Unterlassene Hilfeleistung

Unterlassene Hilfeleistung

Unterlassene Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen: Straftatbestand und rechtliche Folgen

Die unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB ist besonders bei Verkehrsunfällen ein relevantes Thema. Jeder ist verpflichtet, in einem Notfall angemessene Hilfe zu leisten – sei es durch Erste-Hilfe-Maßnahmen oder das Absetzen eines Notrufs. Wer dies unterlässt, macht sich strafbar und muss mit Geld- oder Freiheitsstrafen rechnen. Auch das bewusste Entfernen vom Unfallort ohne Hilfe zu leisten oder das Blockieren von Rettungskräften kann Konsequenzen haben.